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Zehn Positionen für die Stadt Kitzingen

Unsere zehn Stadtpositionen: Innenstadt, Infrastruktur und Mobilität, Bevölkerungsschutz und Finanzen mit konkreten Maßnahmen erklärt.

Grundlage: Positionierungspapier für Stadt und Landkreis Kitzingen.

Kitzingen soll seine Identität stärken, bestehende Infrastruktur zuverlässig erhalten und Investitionen nachvollziehbar priorisieren. Unsere Positionen verbinden private Initiative mit einem kommunalen Rahmen, der Sicherheit, Erreichbarkeit und Teilhabe ermöglicht.

1. Innenstadt und Stadtbild

Warum

Die Innenstadt prägt Kitzingen und ist ein Standort für Handel, Gastronomie, Wohnen und Tourismus. Weintradition, Aufenthaltsqualität und die Nutzung bestehender Gebäude gehören zusammen. Eine attraktive Innenstadt entsteht im Zusammenspiel von Eigentümern, Betrieben, Bürgern und Stadt.

Wie

Wir wollen private Initiative erleichtern, Eigentümer ansprechen und kommunale Angebote verständlich machen. Sauberkeit und klare Regeln gehören ebenso dazu wie nachvollziehbare Entscheidungen über neue Handelsflächen. Bestehende Gebäude und Flächen sollen besonderes Gewicht erhalten.

Was wir konkret anstreben

1. Weinstadt stärken

Ziel: Kitzingens Weintradition wird in der Innenstadt ganzjährig sichtbarer und wirtschaftlich nutzbar.

Maßnahmen: Kooperationen mit Winzern, Gastronomie und Handel unterstützen; geeignete Flächen für zeitlich begrenzte Angebote erschließen; Innenstadt und touristische Weinangebote verknüpfen. Private Betreiber sollen Pop-up- und Vinothek-Konzepte erproben können.

Zuständigkeit: Die Stadt schafft den Rahmen; Betriebe und Tourismuspartner entwickeln und betreiben die Angebote.

Kosten und Abwägung: Öffentliche Mittel sollen begrenzten Anschub und Koordination ermöglichen. Daraus folgt kein dauerhaft defizitärer kommunaler Gastronomie- oder Handelsbetrieb.

Erster Schritt: Mit interessierten Betrieben ein Pilotformat, geeignete Flächen und einen nachvollziehbaren Kostenrahmen erarbeiten.

2. Sauberkeit verbessern

Ziel: Vermüllung und illegale Ablagerungen werden schneller erkannt und beseitigt.

Maßnahmen: Meldewege vereinfachen, Reinigungsschwerpunkte erfassen und Abfallbehälter sinnvoll platzieren. Bestehende Regeln verständlich erklären und verhältnismäßig durchsetzen.

Zuständigkeit: Stadt und zuständige Reinigungs- und Entsorgungsstellen koordinieren Maßnahmen. Verstöße verfolgt die jeweils zuständige Behörde.

Kosten und Abwägung: Reinigung und Kontrollen verursachen laufenden Aufwand. Zusätzliche Maßnahmen sollen an nachgewiesenen Problemstellen ansetzen; einfache Entsorgungsmöglichkeiten gehören dazu.

Erster Schritt: Wiederkehrende Problemstellen und Bearbeitungswege erfassen und daraus eine priorisierte Maßnahmenliste erstellen.

3. Stadtbild aufwerten

Ziel: Leerstehende Räume und vernachlässigte Gebäude werden wieder besser genutzt.

Maßnahmen: Eigentümer und mögliche Nutzer durch Leerstandsmanagement zusammenbringen. Bestehende Fassaden- und Sanierungsangebote sichtbar machen, Genehmigungswege erklären und geeignete Zwischennutzungen erleichtern.

Zuständigkeit: Die Stadt organisiert Beratung und Vermittlung. Eigentümer entscheiden über ihre Immobilien und tragen Verantwortung für private Investitionen.

Kosten und Abwägung: Eigentumsrechte, Denkmalschutz und wirtschaftliche Tragfähigkeit sind zu berücksichtigen. Förderung braucht klare Kriterien; ordnungsrechtliche Eingriffe setzen entsprechende Voraussetzungen voraus.

Erster Schritt: Leerstandsinformationen und Förderangebote bündeln und Eigentümer gezielt auf mögliche Nutzungen ansprechen.

4. Innenstadt vor Außenentwicklung

Ziel: Neue Handels- und Nahversorgungsflächen werden nach Bedarf, Standortwirkung und Flächenverbrauch beurteilt.

Maßnahmen: Bestandsgebäude und Brachflächen zuerst prüfen. Das Einzelhandelskonzept als Entscheidungsgrundlage weiterentwickeln und Vorhaben anhand transparenter Kriterien bewerten.

Zuständigkeit: Stadtplanung und Stadtrat handeln im Rahmen der kommunalen Planung. Investoren legen belastbare Nutzungskonzepte vor.

Kosten und Abwägung: Erschließung, Verkehr und Folgekosten sind mitzudenken. Innenentwicklung erhält besonderes Gewicht; bestehende Anbieter werden nicht pauschal vor Wettbewerb geschützt.

Erster Schritt: Bei neuen Vorhaben Bestandsalternativen, Standortfolgen und öffentliche Folgekosten vergleichbar darstellen.

2. Infrastruktur und Mobilität

Warum

Verlässliche Wege und zugängliche Einrichtungen ermöglichen Arbeit, Versorgung und selbstständige Mobilität. Rechtzeitige Instandhaltung kann spätere Schäden begrenzen. Verkehr und Parkraum müssen zu unterschiedlichen Bedürfnissen passen.

Wie

Wir setzen auf Zustandsdaten, mehrjährige Prioritäten und abgestimmte Bauarbeiten. Barrierefreiheit gehört früh in die Planung. Verkehrseingriffe und zusätzliche Parkangebote brauchen belastbare Daten und eine nachvollziehbare Kostenrechnung.

Was wir konkret anstreben

5. Infrastruktur erhalten

Ziel: Straßen, Gehwege, Kanäle und kommunale Anlagen werden nach Zustand und Dringlichkeit erhalten.

Maßnahmen: Eine mehrjährige Prioritätenliste veröffentlichen; Straßenarbeiten mit Kanal- und Leitungsmaßnahmen abstimmen; Fördermöglichkeiten rechtzeitig prüfen.

Zuständigkeit: Die Stadt verantwortet ihre Anlagen. Bei gemeinsamen Bauarbeiten sind die jeweiligen Infrastrukturträger einzubeziehen.

Kosten und Abwägung: Sichtbare Schäden sind nicht automatisch die teuersten Risiken. Zustand, Lebensdauer und spätere Sanierungskosten entscheiden. Förderung ersetzt keine dauerhafte Instandhaltungsplanung.

Erster Schritt: Zustandsdaten zu einer Sanierungsrangliste zusammenführen und dringende Maßnahmen mit den Leitungsträgern abstimmen.

7. Barrierefreiheit voranbringen

Ziel: Bahnhof, Verwaltung und öffentlicher Raum werden schrittweise besser zugänglich.

Maßnahmen: Praktikable Zwischenlösungen am Bahnhof parallel zur langfristigen Verbesserung verfolgen. Kommunale Gebäude und Wege nach Nutzung und Handlungsbedarf priorisieren. Zugänglichkeit bei Neubauten und Sanierungen früh einplanen.

Zuständigkeit: Die Stadt verantwortet eigene Gebäude und Wege. Bahnhofsmaßnahmen erfordern Abstimmung mit den zuständigen Bahnakteuren.

Kosten und Abwägung: Machbarkeit, Eigentumsverhältnisse, Denkmalschutz und Betrieb berücksichtigen. Zwischenlösungen sollen helfen, ohne spätere Verbesserungen zu erschweren.

Erster Schritt: Zugangshindernisse erfassen und für priorisierte Maßnahmen Zuständigkeit, Kosten und Zeitbedarf gegenüberstellen.

8. Verkehrssicherheit erhöhen

Ziel: Gefährliche Verkehrssituationen und unzulässiger Durchgangsverkehr werden gezielt verringert.

Maßnahmen: Problemstellen anhand von Verkehrsdaten erfassen. Kontrollen, eindeutige Beschilderung und sichere Querungen abstimmen. Fuß- und Radverbindungen verbessern.

Zuständigkeit: Stadt, Straßen- und Verkehrsbehörden sowie Polizei arbeiten entsprechend ihren Aufgaben zusammen.

Kosten und Abwägung: Eingriffe brauchen nachgewiesenen Nutzen. Lieferverkehr und Gewerbestandorte müssen erreichbar bleiben. Durchgangs-, Ziel- und Quellverkehr sind zu unterscheiden.

Erster Schritt: Wiederkehrende Gefahrenstellen priorisieren und mit den zuständigen Stellen konkrete Maßnahmen prüfen.

9. Parkraum intelligent organisieren

Ziel: Innenstadt und Bahnhof bleiben erreichbar, während Flächen effizienter genutzt werden.

Maßnahmen: Parkleitsystem, P+R, Fahrradabstellung und Fußwege verbinden. Parkhäuser oder Parkdecks nur an geeigneten Standorten mit realistischer Wirtschaftlichkeitsrechnung prüfen.

Zuständigkeit: Die Stadt koordiniert die Planung; Eigentümer und mögliche Betreiber werden bei konkreten Projekten beteiligt.

Kosten und Abwägung: Bau, Betrieb, Instandhaltung und Auslastung bestimmen die Tragfähigkeit. Gebühren decken Kosten nicht automatisch. Zusätzliche Kapazität muss einen belegten Bedarf erfüllen.

Erster Schritt: Auslastung bestehender Angebote untersuchen und organisatorische Verbesserungen mit baulichen Alternativen vergleichen.

3. Bevölkerungsschutz und Vorsorge

Warum

Stromausfälle, Unwetter und Versorgungsausfälle können den Alltag kurzfristig verändern. Vorbereitung braucht klare Zuständigkeiten, belastbare Abläufe und nutzbare Informationen.

Wie

Städtische Vorsorge soll mit den Strukturen des Landkreises zusammenpassen. Bestandsaufnahme, Übungen und gezielte Investitionen bilden die Grundlage. Kommunale Vorbereitung und Eigenvorsorge ergänzen sich.

Was wir konkret anstreben

6. Bevölkerungsschutz ausbauen

Ziel: Kitzingen kann bei außergewöhnlichen Gefahren zuverlässig handeln und Bürger verständlich informieren.

Maßnahmen: Notfallpläne, kritische Gebäude und Notstrombedarfe erfassen. Feuerwehr, Warnung und Anlaufstellen mit übergeordneten Strukturen verzahnen. Regelmäßig üben.

Zuständigkeit: Die Stadt leistet lokale Beiträge; die übergeordnete Katastrophenschutzkoordination liegt beim Landkreis. Hilfsorganisationen und Infrastrukturbetreiber werden entsprechend ihren Aufgaben einbezogen.

Kosten und Abwägung: Ausstattung und Betrieb nach Risiko und Bedarf priorisieren. Pauschale bauliche Verpflichtungen lassen sich daraus nicht ableiten.

Erster Schritt: Notfallpläne, Anlaufstellen und wesentliche Versorgungslücken gemeinsam mit dem Landkreis erfassen.

4. Finanzen und Prioritäten

Warum

Kommunale Mittel können nur einmal ausgegeben werden. Neue Investitionen binden künftige Haushalte durch Betrieb, Wartung und Finanzierung. Transparente Prioritäten schützen den Handlungsspielraum.

Wie

Projekte nach Wirkung, Dringlichkeit und Lebenszykluskosten beurteilen. Alternativen und laufende Belastungen sollen vor Entscheidungen sichtbar sein. Notwendige Infrastrukturinvestitionen dürfen dabei nicht vernachlässigt werden.

Was wir konkret anstreben

10. Finanzen solide führen

Ziel: Pflichtaufgaben und zentrale Infrastruktur bleiben verlässlich finanzierbar.

Maßnahmen: Investitionen und freiwillige Leistungen priorisieren; eine jährliche Investitionsrangliste und Folgekostenberichte für größere Vorhaben erstellen. Bei Kostensteigerungen Prioritäten früh überprüfen. Neue Kredite nachvollziehbar begründen.

Zuständigkeit: Die Verwaltung bereitet Entscheidungsgrundlagen vor; der Stadtrat entscheidet über Haushalt und Investitionen.

Kosten und Abwägung: Kapitaldienst und laufende Kosten müssen tragfähig sein. Kredite für langlebige Infrastruktur können vertretbar sein. Pauschale Schuldenverbote oder ungeprüfte Förderargumente ersetzen keine Bewertung.

Erster Schritt: Größere Projekte mit Nutzen, Investitionskosten, laufendem Aufwand und Finanzierung vergleichbar darstellen.